Info: Werkstattwahl
Manche Versicherungen legen ihren Kunden bzw. den Unfallgeschädigten nahe, die Reparatur in einer für sie günstigen Vertragswerkstatt durchführen zu lassen.
Hierbei sollten Sie wissen, dass Sie Angebote dieser Art nicht annehmen müssen, sondern weiterhin die Werkstatt Ihres Vertrauens auch in diesen Fällen weiterhin frei wählen können. Wir beraten Sie hierzu gerne und klären das im Vorfeld
direkt mit Ihrer Versicherung.